Führerscheinklassen

Und sonstige Leistungen

Klasse B

Der klassische Autoführerschein. Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Anmelden kannst Du Dich bereits mit 17 ½ Jahren. Wenn Du am „Begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen möchtest, mit 16 ½ Jahren.

Klasse B197

Die praktische Ausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es müssen mindestens 10 Fahrstunden während der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Nach erfolgreich absolvierter Testfahrt mit dem Fahrlehrer und bestandener Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug dürfen sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.

Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Anmelden kannst Du Dich bereits mit 17 ½ Jahren. Wenn Du am „Begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen möchtest, mit 16 ½ Jahren.

Klasse B78 (Automatik)

Bei der Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 78 wird die gesamte Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolviert. Der Führerschein mit eingetragener Automatikbeschränkung erlaubt nur das Führen von Automatikfahrzeugen.

Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Anmelden kannst Du Dich bereits mit 17 ½ Jahren. Wenn Du am „Begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen möchtest, mit 16 ½ Jahren.

Sonstige Leistungen

  • Umschreibungen ausländischer Führerscheine
  • Auffrischungsstunden
  • Aufhebung der Automatikbeschränkung